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Landespersonalausschuss

Symbolbild Beratungstisch
Symbolbild Beratungstisch

Der Landespersonalausschuss (LPA) dient der einheitlichen Handhabung beamtenrechtlicher Ausnahmen aufgrund der Ermächtigungen im Landesbeamtengesetz. Er hat zudem die Aufgabe, Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln in der Handhabung der beamtenrechtlichen Vorschriften zu unterbreiten.

Die Landesregierung kann dem Landespersonalausschuss weitere Aufgaben (z. B. in den Laufbahnverordnungen) übertragen.

Der Landespersonalausschuss wird nur auf Antrag von Behörden tätig. Einzelpersonen erhalten deshalb weder Auskünfte noch Beratung zu den beamtenrechtlichen Aufgaben und Befugnissen des Landespersonalausschusses.

Aktuell befindet sich der Sitz der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

Der Landespersonalausschuss (LPA) dient der einheitlichen Handhabung beamtenrechtlicher Ausnahmen aufgrund der Ermächtigungen im Landesbeamtengesetz. Er hat zudem die Aufgabe, Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln in der Handhabung der beamtenrechtlichen Vorschriften zu unterbreiten.

Die Landesregierung kann dem Landespersonalausschuss weitere Aufgaben (z. B. in den Laufbahnverordnungen) übertragen.

Der Landespersonalausschuss wird nur auf Antrag von Behörden tätig. Einzelpersonen erhalten deshalb weder Auskünfte noch Beratung zu den beamtenrechtlichen Aufgaben und Befugnissen des Landespersonalausschusses.

Aktuell befindet sich der Sitz der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.